Kosten beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Bulgarien 2026: Steuern, Notargebühren und wer was bezahlt
Aktualisiert: 31. August 2026
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Bulgarien umfasst mehr als nur den vereinbarten Kaufpreis. Im Zusammenhang mit der Transaktion können zusätzliche Kosten entstehen – darunter kommunale Erwerbssteuer, Notar- und Eintragungsgebühren, Kosten für Unterlagen, rechtliche Prüfung, Bankgebühren sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen.
Häufig wird pauschal davon gesprochen, dass die Nebenkosten einer Immobilientransaktion „etwa 4% bis 8% des Kaufpreises“ betragen. Als grobe Orientierung kann dies hilfreich sein, sollte jedoch nicht als allgemeingültige Regel verstanden werden.
Die tatsächlichen Kosten hängen vor allem von folgenden Faktoren ab:
- der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet;
- dem für die Berechnung der Gebühren maßgeblichen Wert;
- der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Kostenverteilung;
- der Frage, ob die Immobilie mit Eigenmitteln oder über ein Hypothekendarlehen finanziert wird;
- der Nutzung zusätzlicher Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Makler, Notaranderkonto oder Übersetzungen.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die voraussichtlichen Transaktionskosten für den konkreten Immobilienkauf bereits vor Unterzeichnung des Vorvertrags zu berechnen.
1. Welche Kosten entstehen beim Eigentumsübergang einer Immobilie in Bulgarien?
Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Gruppen unterteilen.
Gesetzlich bzw. regelmäßig anfallende Übertragungskosten
Hierzu gehören typischerweise:
- kommunale Steuer beim entgeltlichen Erwerb einer Immobilie;
- Notargebühr;
- staatliche Gebühr für die Eintragung der notariellen Urkunde in das bulgarische Immobilienregister.
Kosten für Vorbereitung und Absicherung der Transaktion
Dazu können unter anderem gehören:
- Katasterunterlagen;
- Bescheinigungen und Auskünfte aus dem Immobilienregister;
- rechtliche Due Diligence;
- Anwaltskosten;
- Übersetzungen und gegebenenfalls Beglaubigungen für ausländische Beteiligte;
- Banküberweisungen oder die Nutzung eines besonderen Notarkontos.
Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Finanzierung oder Vermittlung
Beispiele hierfür sind:
- Immobilienbewertung durch einen Gutachter;
- Kosten für die Bestellung einer Hypothek;
- Bankgebühren;
- Versicherungen;
- Maklerprovision.
Diese Unterscheidung ist wichtig, da nicht jede Kostenart bei jeder Immobilientransaktion anfällt.
2. Kommunale Steuer beim Erwerb einer Immobilie
Die kommunale Erwerbssteuer ist in der Regel der größte gesetzlich bedingte Kostenposten beim Eigentumsübergang.
Nach dem bulgarischen Gesetz über kommunale Steuern und Gebühren legt jede Gemeinde den Steuersatz innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens von 0,1% bis 3% selbst fest.
Es gibt daher keinen einheitlichen Steuersatz für ganz Bulgarien. Der konkrete Satz muss für die Gemeinde geprüft werden, in der sich die Immobilie befindet.
Auf welchen Wert wird die Steuer berechnet?
Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der höhere Wert aus:
- dem vereinbarten Kaufpreis; und
- dem steuerlichen Bewertungswert der Immobilie.
Wird eine Immobilie beispielsweise für €150.000 verkauft und liegt die steuerliche Bewertung bei €70.000, wird die Steuer auf Grundlage von €150.000 berechnet.
Liegt die steuerliche Bewertung ausnahmsweise über dem vereinbarten Kaufpreis, ist grundsätzlich der höhere Wert maßgeblich.
Wer zahlt die kommunale Erwerbssteuer?
Nach der gesetzlichen Grundregel wird die Steuer vom Erwerber, also in der Regel vom Käufer, geschuldet.
Die Parteien können jedoch eine andere Kostenverteilung vereinbaren.
So kann beispielsweise vereinbart werden, dass die Steuer geteilt oder vollständig vom Verkäufer getragen wird.
Gerade deshalb sollte die Kostenverteilung ausdrücklich im Vorvertrag geregelt werden.
3. Notargebühr
Die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie in Bulgarien erfolgt durch notarielle Urkunde. Für das notarielle Verfahren fällt eine Notargebühr an.
Im Unterschied zur kommunalen Erwerbssteuer handelt es sich dabei nicht um einen einheitlichen Prozentsatz des Kaufpreises.
Die Gebühr wird anhand einer progressiven Gebührentabelle nach dem bulgarischen Gesetz über Notare und notarielle Tätigkeiten berechnet.
Mit zunehmendem Transaktionswert sinkt der relative Anteil der Notargebühr am Kaufpreis.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des maßgeblichen materiellen Interesses der Transaktion.
Auf das Honorar des Notars wird entsprechend der geltenden steuerlichen Regelung Mehrwertsteuer erhoben.
Orientierungsbeispiele
Bei einem Transaktionswert von ungefähr €100.000 beträgt die Grundgebühr des Notars ungefähr €471 ohne Mehrwertsteuer beziehungsweise rund €565 inklusive Mehrwertsteuer.
Bei einem Transaktionswert von ungefähr €200.000 beträgt die Grundgebühr ungefähr €671 ohne Mehrwertsteuer beziehungsweise rund €805 inklusive Mehrwertsteuer.
Diese Beträge dienen lediglich als Orientierung für die grundlegende wertabhängige Notargebühr.
Die tatsächliche Notarrechnung kann zusätzliche Gebühren für weitere notarielle Handlungen oder Leistungen enthalten.
4. Gebühr für die Eintragung in das Immobilienregister
Nach Unterzeichnung der notariellen Urkunde wird diese in das bulgarische Immobilienregister bei der Eintragungsagentur eingetragen.
Die staatliche Eintragungsgebühr beträgt 0,1% des für die Eintragung maßgeblichen Wertes, vorbehaltlich einer gesetzlich vorgesehenen Mindestgebühr.
Beispielsweise:
Bei einem Transaktionswert von €100.000 beträgt die Eintragungsgebühr ungefähr €100.
Bei einem Transaktionswert von €200.000 beträgt sie ungefähr €200.
Diese Gebühr ist von der Notargebühr getrennt zu betrachten.
5. Wer trägt Notar- und Übertragungskosten?
Dieser Punkt wird bei Immobiliengeschäften in Bulgarien häufig missverstanden.
Nach der allgemeinen Regel des Artikels 186 des bulgarischen Gesetzes über Schuldverhältnisse und Verträge werden bei einem Immobilienverkauf die mit dem Vertrag und der Eigentumsübertragung verbundenen Kosten grundsätzlich von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen getragen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Transaktion zwingend nach einem 50/50-Modell abgewickelt werden muss.
Die Parteien können ausdrücklich eine andere Vereinbarung treffen.
In der Praxis kommen verschiedene Modelle vor.
Modell 1: Die Kosten werden geteilt
Käufer und Verkäufer vereinbaren eine Aufteilung der kommunalen Steuer, Notargebühr und Eintragungsgebühr.
Dieses Modell entspricht am ehesten der allgemeinen gesetzlichen Regel.
Modell 2: Der Käufer übernimmt die Übertragungskosten
Bei vielen Transaktionen wird vereinbart, dass der Käufer die kommunale Erwerbssteuer sowie die wesentlichen Kosten des Eigentumsübergangs trägt.
Dies kann Teil der wirtschaftlichen Verhandlung zwischen den Parteien sein und darf nicht als zwingende gesetzliche Regel für jede Immobilientransaktion verstanden werden.
Modell 3: Der Verkäufer vereinbart einen Nettokaufpreis
Beispielsweise:
„Der Verkäufer erhält einen Nettobetrag von €200.000; sämtliche Kosten der Eigentumsübertragung werden vom Käufer getragen.“
Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch sehr präzise formuliert werden.
Insbesondere sollte festgelegt werden, ob dies folgende Positionen umfasst:
- kommunale Erwerbssteuer;
- Notargebühren;
- Eintragungsgebühren;
- Bankkosten;
- Kosten für Dokumente;
- sonstige transaktionsbezogene Ausgaben.
Die wichtigste Regel
Verlassen Sie sich nicht allein auf Aussagen wie „das ist marktüblich“.
Im Vorvertrag sollte ausdrücklich geregelt werden, wer folgende Kosten übernimmt:
- kommunale Erwerbssteuer;
- Notargebühren;
- Eintragungsgebühren;
- Bankgebühren;
- Kosten für Unterlagen;
- Maklerprovisionen.
Dadurch lassen sich Unklarheiten am Tag der notariellen Beurkundung vermeiden.
6. Beispiel: Kauf einer Immobilie für €100.000
Nehmen wir folgendes Beispiel an:
- Kaufpreis: €100.000;
- die steuerliche Bewertung liegt unter dem Kaufpreis;
- die kommunale Erwerbssteuer beträgt in der betreffenden Gemeinde 3%;
- es wird kein Hypothekendarlehen genutzt;
- der Käufer hat sich verpflichtet, die wesentlichen Übertragungskosten zu tragen.
Die ungefähre Kostenberechnung sieht dann wie folgt aus:
Kommunale Erwerbssteuer – 3%: €3.000
Notargebühr inklusive Mehrwertsteuer: ca. €565
Eintragungsgebühr – 0,1%: €100
Gesamte grundlegende Übertragungskosten: ca. €3.665
Dies entspricht ungefähr 3,7% des Kaufpreises.
Nicht enthalten sind beispielsweise:
- Maklerprovision;
- Anwaltskosten;
- Bankgebühren;
- Kosten für eine Hypothek;
- Immobilienbewertung;
- Versicherungen;
- zusätzliche notarielle Leistungen;
- Verwaltungsunterlagen.
Ein Käufer, der eine Bankfinanzierung und professionelle Dienstleistungen nutzt, sollte daher einen entsprechend höheren finanziellen Puffer einplanen.
7. Zusätzliche Kosten bei Finanzierung über ein Hypothekendarlehen
Eine Finanzierung über ein Hypothekendarlehen führt zu einer zusätzlichen Gruppe von Kosten, die von den eigentlichen Kosten des Immobilienkaufs getrennt betrachtet werden sollte.
Immobilienbewertung
Die finanzierende Bank verlangt in der Regel eine Bewertung durch einen von ihr anerkannten oder beauftragten Gutachter.
Die Kosten hängen von der Bank, der Art der Immobilie und dem konkreten Gutachter ab.
Bankgebühren
Je nach Kreditprodukt können unter anderem Gebühren entstehen für:
- Prüfung oder Bearbeitung des Kreditantrags;
- Kreditverwaltung;
- Kontoführung;
- Überweisung des Kaufpreises;
- weitere Leistungen nach dem Preisverzeichnis der Bank.
Diese Gebühren sind nicht einheitlich und können zwischen einzelnen Banken deutlich variieren.
Bestellung einer Hypothek
Die vertragliche Hypothek stellt eine separate notarielle Handlung dar.
Hierfür können anfallen:
- eine wertabhängige Notargebühr;
- eine Gebühr für die Eintragung der Hypothek im Immobilienregister.
Versicherungen
Banken verlangen regelmäßig eine Gebäude- bzw. Immobilienversicherung.
Je nach Kreditinstitut und Kreditprodukt können weitere Versicherungen erforderlich oder optional angeboten werden.
Nachträgliche Bescheinigungen und Registerprüfungen
Einige Banken verlangen nach Abschluss der Transaktion einen Nachweis darüber, dass die Hypothek ordnungsgemäß eingetragen wurde und welchen Rang sie im Immobilienregister einnimmt.
Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Bank.
Praktischer Hinweis: Vor Unterzeichnung des Vorvertrags sollte sich der Käufer von der finanzierenden Bank eine vollständige Übersicht aller einmaligen Kosten im Zusammenhang mit Kreditgewährung und Besicherung geben lassen.
8. Welche Unterlagen und Kosten betreffen typischerweise den Verkäufer?
Der Verkäufer muss die erforderlichen Unterlagen bereitstellen, um sein Eigentumsrecht nachzuweisen und die Übertragung zu ermöglichen.
Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt von der Immobilie und der Art ihres Erwerbs ab.
Typischerweise können folgende Unterlagen benötigt werden:
Eigentumsnachweis
Zum Beispiel:
- frühere notarielle Urkunde;
- Vertrag;
- gerichtliche Entscheidung;
- Erbnachweise;
- frühere Eigentumsdokumente, soweit erforderlich.
Steuerliche Bewertung
Diese wird von der zuständigen Gemeinde ausgestellt.
Sie dient nicht nur zur Bestimmung des steuerlichen Bewertungswertes, sondern spielt auch bei der Prüfung kommunaler Verpflichtungen in Bezug auf die Immobilie eine Rolle.
Katasterplan oder Katasterauszug
Sofern für das betreffende Gebiet eine Katasterkarte besteht, wird das entsprechende Katasterdokument benötigt.
Für eine Wohnung oder eine andere selbstständige Einheit handelt es sich in der Regel um den Katasterauszug einer selbstständigen Immobilieneinheit.
Prüfung im Immobilienregister
Ein Auszug bzw. eine Bescheinigung aus dem bulgarischen Immobilienregister kann eingetragene Rechte und Belastungen ausweisen, beispielsweise:
- Hypotheken;
- Pfändungen oder Verfügungsbeschränkungen;
- sonstige eingetragene Rechte oder Belastungen.
Diese Prüfung ist ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Due Diligence.
Der konkrete Umfang hängt von der Transaktion und gegebenenfalls von den Anforderungen der finanzierenden Bank ab.
Weitere mögliche Unterlagen
Je nach Einzelfall können zusätzlich erforderlich sein:
- Erbscheine oder entsprechende Erbnachweise;
- Unterlagen zum Familienstand oder Güterstand;
- Dokumente zur Identität bzw. Übereinstimmung der Immobilie;
- Bauunterlagen;
- Unterlagen zur Löschung einer bestehenden Hypothek;
- Vollmachten;
- Erklärungen, die im Rahmen des notariellen Verfahrens erforderlich sind.
9. Wichtige Änderung: Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen werden nicht mehr wie früher verlangt
Ältere Ratgeber zum Immobilienkauf in Bulgarien enthalten häufig den Hinweis, dass der Verkäufer eine Bescheinigung der Nationalen Einnahmenagentur über das Fehlen öffentlicher Verbindlichkeiten vorlegen müsse.
Dieser Ablauf entspricht nicht mehr dem aktuellen Verfahren.
Seit dem 3. Mai 2024 nehmen bulgarische Notare eine elektronische Abfrage bei der Nationalen Einnahmenagentur vor, um festzustellen, ob der Verkäufer vollstreckbare öffentliche Verbindlichkeiten hat.
Bestehen solche Verbindlichkeiten, sieht das bulgarische Recht unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten vor, diese unter anderem aus dem Kaufpreis zu begleichen.
Eine separate Bescheinigung nach dem früher üblichen Verfahren sollte daher nicht mehr als allgemeines Standarddokument des Verkäufers dargestellt werden.
10. Besteuerung beim Verkauf einer Immobilie durch eine Privatperson
Auch in diesem Bereich gibt es zahlreiche vereinfachte oder missverständliche Aussagen.
Die Aussage:
„Wer eine Immobilie innerhalb von drei Jahren verkauft, zahlt 10% Steuer auf den Gewinn“
ist in dieser pauschalen Form nicht korrekt.
Das bulgarische Einkommensteuerrecht enthält differenziertere Regelungen.
Wann kann der Veräußerungsgewinn steuerfrei sein?
Einkünfte einer Privatperson aus dem Verkauf oder Tausch einer Immobilie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Zu den wichtigsten Fällen gehören:
- der Verkauf von einer Wohnimmobilie, sofern zwischen Erwerb und Verkauf mehr als 3 Jahre liegen;
- der Verkauf von bis zu zwei Immobilien, sofern zwischen Erwerb und Verkauf mehr als 5 Jahre liegen;
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
Die steuerliche Behandlung hängt daher unter anderem ab von:
- der Art der Immobilie;
- der Anzahl der veräußerten Immobilien;
- der Besitzdauer.
Sie lässt sich nicht allein danach beurteilen, ob die Immobilie gekauft, geerbt, geschenkt oder getauscht wurde.
Wie wird das steuerpflichtige Einkommen berechnet, wenn keine Steuerbefreiung greift?
Sofern der Gewinn steuerpflichtig ist, wird das steuerpflichtige Einkommen grundsätzlich auf Basis der positiven Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten berechnet, vermindert um einen pauschalen Kostenabzug von 10%.
Das so ermittelte Einkommen fließt anschließend in die Einkommensteuerberechnung der Privatperson ein.
Daher ist auch die häufig verwendete Formulierung „10% Steuer auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis“ nicht vollständig präzise.
Wichtig
Diese Regeln gelten für Privatpersonen außerhalb besonderer Fälle, in denen die Tätigkeit als gewerblich oder unternehmerisch eingestuft werden kann.
Ist der Verkäufer beispielsweise:
- eine Gesellschaft;
- ein Einzelunternehmer;
- eine Person, die Immobilienverkäufe im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführt;
- oder fällt die Transaktion unter besondere Mehrwertsteuerregelungen,
kann eine andere steuerliche Behandlung gelten.
11. Mehrwertsteuer beim Immobilienkauf in Bulgarien
Bei einem üblichen Verkauf zwischen Privatpersonen wird Mehrwertsteuer in der Regel nicht als gesonderter Bestandteil des Kaufpreises ausgewiesen.
Bei Transaktionen mit:
- Bauträgern;
- Bauunternehmen;
- mehrwertsteuerpflichtigen Verkäufern;
- Neubauten oder bestimmten Immobilienarten
kann jedoch eine andere steuerliche Behandlung gelten.
Beim Kauf eines Neubaus in Bulgarien sollte daher ausdrücklich geprüft werden:
Ist die ausgewiesene Kaufpreisangabe inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer?
Ein Preis von €150.000 ohne Mehrwertsteuer unterscheidet sich wirtschaftlich erheblich von einem Preis von €150.000 inklusive Mehrwertsteuer.
Die konkrete Mehrwertsteuerbehandlung hängt vom Verkäufer, der Art und den Eigenschaften der Immobilie sowie der konkreten Transaktion ab.
Bei Unklarheiten sollte eine individuelle steuerliche Prüfung erfolgen.
12. Anwaltskosten und rechtliche Due Diligence
Für die rechtliche Prüfung einer Immobilientransaktion gibt es keinen einheitlichen Standardpreis.
Das Anwaltshonorar hängt unter anderem ab von:
- der Komplexität der Eigentumshistorie;
- der Anzahl früherer Eigentumsübertragungen;
- Erbfällen;
- Hypotheken oder Pfändungen;
- Miteigentum;
- Bauunterlagen;
- Erstellung oder Verhandlung des Vorvertrags;
- der Finanzierungsstruktur.
Wichtiger als der reine Preis ist der Umfang der rechtlichen Prüfung.
Eine sorgfältige Due Diligence sollte sich nicht auf eine einzige Belastungsbescheinigung beschränken.
Vielmehr sollte die Eigentumskette und die vorhandene Dokumentation ausreichend geprüft werden, um wesentliche rechtliche Risiken zu erkennen, bevor der Käufer eine größere Anzahlung oder den Restkaufpreis leistet.
13. Maklerprovision
Die Vergütung eines Immobilienmaklers ist von Steuern, staatlichen Gebühren und Notarkosten zu unterscheiden.
In Bulgarien gibt es keinen gesetzlich festgelegten Standardprozentsatz für Maklerprovisionen.
Höhe, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Immobilienagentur bzw. dem Makler.
Verschiedene Modelle sind möglich:
- nur der Verkäufer zahlt eine Maklerprovision;
- nur der Käufer beauftragt und bezahlt seinen Makler;
- Käufer und Verkäufer arbeiten mit unterschiedlichen Maklern;
- eine Agentur ist für beide Parteien tätig, sofern dies transparent und vertraglich klar geregelt ist.
Maklerprovisionen sollten daher nicht automatisch unter dem Begriff „Notarkosten“ zusammengefasst werden.
Es handelt sich um vollständig unterschiedliche Kostenarten.
14. Wie kann die Zahlung des Kaufpreises abgesichert werden?
Bei einer Immobilientransaktion ist der Zahlungsmechanismus mindestens ebenso wichtig wie die Höhe der Gebühren.
Das bulgarische Recht ermöglicht es, den Kaufpreis auf ein besonderes Bankkonto des Notars zu überweisen.
Die Voraussetzungen für Eingang und Freigabe der Mittel werden schriftlich zwischen dem Notar und den Parteien vereinbart.
Die auf diesem Konto befindlichen Gelder sind gegenüber einer Zwangsvollstreckung wegen persönlicher Verbindlichkeiten des Notars geschützt.
Dieses Verfahren unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Banküberweisung direkt vom Käufer an den Verkäufer.
Bei komplexeren Transaktionen – zum Beispiel wenn:
- eine bestehende Hypothek des Verkäufers abgelöst werden muss;
- der Käufer eine Bankfinanzierung nutzt;
- mehrere Verkäufer einen Anteil des Kaufpreises erhalten;
sollte der Zahlungsablauf bereits vor dem Notartermin detailliert strukturiert werden.
15. Warum ist die Angabe eines niedrigeren Kaufpreises in der notariellen Urkunde problematisch?
Mitunter entsteht die Versuchung, in der notariellen Urkunde einen niedrigeren Kaufpreis anzugeben, um kommunale Steuern und Transaktionsgebühren zu reduzieren.
Dies kann erhebliche rechtliche und steuerliche Risiken mit sich bringen.
Bei einer Immobilientransaktion erklären die Parteien in der notariellen Urkunde, dass der angegebene Betrag dem tatsächlich vereinbarten Entgelt entspricht.
Neben möglichen steuerlichen Konsequenzen kann eine zu niedrig angegebene offizielle Kaufsumme später Probleme verursachen, wenn bei einem Rechtsstreit der tatsächlich gezahlte Betrag nachgewiesen werden muss.
Der professionelle und rechtssichere Ansatz besteht darin, dass notarielle Urkunde und Zahlungsnachweise die tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen der Transaktion widerspiegeln.
16. Wie viel Geld sollte ein Käufer zusätzlich zum Kaufpreis einplanen?
Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz, der für jeden Immobilienkauf in Bulgarien korrekt wäre.
Bei einem Käufer, der ohne Bankfinanzierung kauft, ist eine der größten Variablen regelmäßig die kommunale Erwerbssteuer, die je nach Gemeinde zwischen 0,1% und 3% liegen kann.
Hinzu kommen:
- Notargebühr;
- Eintragungsgebühr von 0,1%;
- gegebenenfalls weitere professionelle oder finanzielle Kosten.
Nutzt der Käufer zusätzlich:
- ein Hypothekendarlehen;
- einen Rechtsanwalt;
- eine Immobilienagentur;
- ein besonderes Bank- oder Notarkonto;
- Übersetzungen oder weitere Dienstleistungen,
kann das Gesamtbudget deutlich höher ausfallen.
Statt sich pauschal an einer Regel wie „zusätzlich 5% einplanen“ zu orientieren, ist es sinnvoller, für die konkrete Transaktion eine detaillierte Kostenberechnung vorzunehmen.
17. Was sollte bereits im Vorvertrag geregelt werden?
Vor Unterzeichnung des Vorvertrags sollten Käufer und Verkäufer möglichst klare Vereinbarungen zu mindestens folgenden finanziellen Punkten treffen:
- Wie hoch ist der endgültige Kaufpreis?
- Ist die Mehrwertsteuer gegebenenfalls im Preis enthalten?
- Wie hoch ist die erste Zahlung und welchen rechtlichen Charakter hat sie?
- Wann und auf welche Weise wird der Restkaufpreis bezahlt?
- Wer trägt die kommunale Erwerbssteuer?
- Wer übernimmt die Notargebühr?
- Wer zahlt die Gebühr für die Eintragung im Immobilienregister?
- Wer trägt die Kosten für die erforderlichen Unterlagen?
- Was passiert, wenn die Immobilie mit einer bestehenden Hypothek belastet ist?
- Wie wird vorgegangen, wenn der Käufer mit einer Bankfinanzierung kauft?
- Wann werden Besitz und Schlüssel übergeben?
- Welche Maklervergütungen schuldet jeweils Käufer oder Verkäufer?
Werden diese Punkte erst am Tag der notariellen Beurkundung geklärt, steigt das Risiko von Missverständnissen und Konflikten deutlich.
18. Zusammenfassung: Wer zahlt typischerweise welche Kosten?
Kommunale Erwerbssteuer
Nach der gesetzlichen Grundregel ist sie vom Erwerber, also in der Regel vom Käufer, zu zahlen. Die Parteien können eine andere Kostenverteilung vereinbaren.
Notargebühren und sonstige Übertragungskosten
Nach der allgemeinen gesetzlichen Regel werden die mit dem Immobilienverkauf und der Übertragung verbundenen Kosten grundsätzlich von den Parteien zu gleichen Teilen getragen. Eine abweichende Vereinbarung ist möglich.
Eintragungsgebühr
Sie gehört zu den Kosten der Eigentumsübertragung und kann entsprechend der Vereinbarung zwischen den Parteien verteilt werden.
Unterlagen des Verkäufers
Der Verkäufer organisiert in der Regel die Unterlagen, die zum Nachweis seines Eigentums und zur Vorbereitung des Verkaufs erforderlich sind. Im Einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden.
Kosten der Finanzierung des Käufers
Bankgebühren und sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Hypothekendarlehen des Käufers werden üblicherweise vom Käufer getragen.
Kosten der Hypothekenbestellung
Notargebühr, Eintragungsgebühr und damit verbundene Bankkosten werden in der Regel vom Käufer getragen, da die Hypothek seine Finanzierung absichert.
Anwaltskosten
Grundsätzlich trägt jede Partei die Kosten des von ihr beauftragten Rechtsanwalts, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Maklerprovision
Die Provision richtet sich nach dem jeweiligen Maklervertrag. Das bulgarische Recht schreibt weder dem Käufer noch dem Verkäufer einen gesetzlich verpflichtenden Provisionssatz vor.
Fazit
Die Nebenkosten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Bulgarien sollten nicht als ein einheitlicher Prozentsatz betrachtet werden, der automatisch zum Kaufpreis hinzugerechnet wird.
Ein Teil der Kosten ist gesetzlich oder durch Tarife bestimmt.
Andere Kosten hängen von der jeweiligen Gemeinde ab.
Weitere Kosten entstehen ausschließlich aufgrund der Vereinbarungen zwischen den Parteien, der Finanzierung oder der in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Die richtige Frage lautet daher nicht:
„Wie hoch sind die Notarkosten in Prozent?“
sondern:
„Wie sieht die vollständige Kostenstruktur dieser konkreten Immobilientransaktion aus und wer übernimmt welche Position?“
Wer diese Fragen bereits vor Unterzeichnung des Vorvertrags klärt, kennt als Käufer die tatsächlichen Erwerbskosten, als Verkäufer den voraussichtlichen Nettoerlös und reduziert das Risiko unangenehmer Überraschungen beim notariellen Abschluss erheblich.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.
Die rechtliche und steuerliche Behandlung kann je nach beteiligten Parteien, Immobilienart, Erwerbsform, Hypothekenfinanzierung, Mehrwertsteuerstatus und weiteren Umständen unterschiedlich sein.